

Wir helfen Ihnen gern bei der Erfüllung der Vielzahl an gesetzlichen Vorschriften und berufsgenossenschaftlichen Regeln im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Neben sicherheitstechnischer Betreuung entsprechend der Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi/Sifa) nach § 5 und § 6 ASiG und DGUV Vorschrift 2 unterstützen wir Unternehmen in den Bereichen Personalentwicklung sowie Marketing & Vertrieb.

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