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allgemeine geschäftsbedingungen

I.     Geltungsbereich

 1)     Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen der mac mitteldeutsche arbeitssicherheit und consulting GmbH – nachfolgend mac genannt - und ausschließlich    
         Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von Paragraf 310 Absatz 1 BGB – nachfolgend
         Auftraggeber genannt. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt mac nur an, wenn mac
         ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt.

 2)     Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

 3)     Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall
          Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die
          schriftliche Bestätigung durch mac maßgebend.

II.    Angebot und Vertragsabschluss

 1)      Die Angebote der mac gelten jeweils 3 Wochen und sind freibleibend.

 2)     Sofern eine Beauftragung als Antrag gemäß Paragraf 145 BGB anzusehen ist, kann mac diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. 

 3)     Der Vertrag kommt mit schriftlicher Vereinbarung oder schriftlicher Auftragsbestätigung der mac, spätestens jedoch mit Lieferung bzw. Leistungserbringung,
          zustande. 

 

III. Überlassene Unterlagen / Urheberrecht

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form – behält mac Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, mac erteilt dazu dem Auftraggeber die ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit mac dem Auftrag des Auftraggebers nicht innerhalb der Frist von Abschnitt II. annimmt, sind diese Unterlagen mac unverzüglich zurückzusenden.

IV.  Preise und Zahlung

1)     Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise der mac gemäß Angebot zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe.
        Arbeitsmedizinische Vorsorgen sind steuerbefreit nach § 4 Nr. 14 UStG 1993 lt. BFH-Urteil vom 13.07.2006.

2)     Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das auf der Rechnung genannte Konto zu erfolgen.

3)     Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis ohne Abzug von Skonto innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Verzugszinsen werden in
        Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens oder Rücktritt vom Auftrag bleiben
        vorbehalten.

4)    Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3
        Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

 

V.   Zurückbehaltungsrechte

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

VI.  Liefer- und Leistungszeit

1)     Der Beginn der von mac angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des n
        nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

2)    Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten (z.B. durch Nicht-beantworten von Terminvorschlägen), so ist mac

        berechtigt, den mac insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu 

        verlangen. Bei mehrfacher Nichtbeantwortung/-annahme von vorgeschlagenen Terminen oder kurzfristig durch den Auftraggeber stornierten Terminen, behält sich      
        mac vor, dem Auftraggeber die hierfür eingeplante Leistungszeit zu berechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

3)    Im Fall des von mac nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs ist eine Haftung durch mac ausgeschlossen.

4)    Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Auftraggebers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

VII.  Gewährleistung und Haftung

1)     Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach Paragraf 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten    
        ordnungsgemäß nachgekommen ist.

2)    Mängel-/Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sowie Ansprüche auf Rückzahlung bereits gezahlten Honorars verjähren in 12 Monaten, soweit ihm diese  
       Ansprüche bekannt sind. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer v
        vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

3)    Mac haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

4)    Für einfache Fahrlässigkeit haftet mac – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten  
       (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zu dem Betrag des jeweiligen
       Auftragswertes.

5)    Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und
       Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit –
       ausgeschlossen.

6)    Eine weitergehende Haftung als in diese Geschäftsbedingungen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
       Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B.
       gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.

7)    Soweit die Haftung nach den Ziffern 4 und 5 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter,
       Organe, Verrichtungsgehilfen sowie eventueller Nach-/Subunternehmer der mac.

 

VIII. Sonstiges

1)    Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2)    Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Erfurt.

3)    Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

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